Page 6 - Mitteilungsblatt 2016 Nr. 2
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Was ist ein Sanierungsgebiet Aus Datenschutzgründen nur in der gedruckten Version vorhanden.

Der Begriff des Sanierungsgebiets entstammt dem Baugesetzbuch. Sa-
nierungsgebiete sind von der Kommune abgegrenzte Gebiete, die so
genannten „städtebauliche Missstände“ aufweisen und die in einem zügi-
gen Prozess durch ein Bündel von Einzelmaßnahmen verbessert werden
sollen. Das Gebiet erstreckt sich sowohl auf private als auch öffentliche
Grundstücke.

Wozu ein Sanierungsgebiet? Jubilare im März 2016

Die Ausweisung eines Sanierungsgebietes ist Voraussetzung für die För- Aus Datenschutzgründen nur in der gedruckten Version vorhanden.
derung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in einem Städteb-
auförderprogramm. Vorrangige Ziele eines Sanierungsgebietes sind: Eheschließungen

• Sicherung erhaltenswerter Bausubstanz Aus Datenschutzgründen nur in der gedruckten Version vorhanden.

• Finanzielle Förderung der Kommune und Privater durch den Bund Herzlichen Glückwunsch vom Markt Lauterhofen!

• Steuerliche Vorteile auch für Private Hinweis: Wenn Jubiläen nicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht
werden sollen, bitten wir um telefonische Mitteilung unter der Tele-
• Flächenmanagement fon-Nr. (09186) 93 10-10 (Bürgerbüro).

• Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums

• Aufwertung der Grün- und Freiflächen

• Neustrukturierung des Verkehrs

• Private und öffentliche Bauvorhaben innerhalb des Sanierungsgebie-
tes werden im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms, soweit
vorhanden, gefördert.

Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes hat der Markt einen wich-
tigen und notwendigen Schritt zur Umsetzung der Entwicklungsziele für
den Markt Lauterhofen getan. Mit der finanziellen Unterstützung durch die
Städtebauförderung mit bis zu 60% der förderfähigen Kosten vergrößert
sich der Handlungsspielraum des Marktes erheblich. Entscheidet sich der
Markt ein Kommunales Förderprogramm aufzulegen, kommen auch Pri-
vate in Genuss der Förderung. Städtebauförderung ist in Bayern seit über
40 Jahren ein Erfolgsrezept und hat viele Kommunen auf dem Weg zur
Verbesserung der Wohn- und Arbeitsqualität begleitet und unterstützt.

Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen wenden Sie sich bitte an:
Bürgermeister Ludwig Lang bzw. Wolfgang Klebl, Tel.-Nr. (09186) 93 10 - 0

Frei laufende Hunde auf
landwirtschaftlichen Flächen

Verunreinigung durch Hundekot ist eine gesundheitsgefährdende Ord- Veröffentlichung von Geburten
nungswidrigkeit. In der Nutzzeit von Anfang April bis Ende Oktober dür- Aus datenschutzrechtlichen Gründen erscheinen die Geburten
fen landwirtschaftliche und gärtnerische Flächen nur auf vorhandenen nicht mehr automatisch im Mitteilungsblatt.
Wegen betreten werden. Die Nutzung selbst angelegter Trampelpfade Eine Veröffentlichung kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Ein-
und der freie Auslauf von Hunden sind verboten. Als Nutzzeit gilt die Zeit verständniserklärung bei der Marktverwaltung abgegeben wird.
zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Auf- Wir bitten um Verständnis.
wuchses.
Sterbefälle im Januar/Februar 2016
Das Ordnungsamt verweist hier auf Artikel 30 des Bayer. Naturschutz-
gesetzes. Für jeden Spaziergänger oder Hundehalter sollte es ohnehin Aus Datenschutzgründen nur in der gedruckten Version vorhanden.
selbstverständlich sein, die Futtergrundlage der Kühe und den Broter-
werb der Landwirte nicht zu gefährden. Wiesen, die zur Erzeugung von lshof • Moosburger Olga, Trautmannshofen • Hierl Franz, Dippersricht
Heu und Silage für Rinder genutzt und durch Hundekot verunreinigt wer-
den, bergen die Gefahr der Krankheitsübertragung im Bereich der Rin- Einwohnerbewegung 01.01.2016 bis 29.02.2016
derhaltung in sich, die damit auch den Menschen gefährdet.
Bewegungsart Einwohner Einwohner Einwohner
Nach Artikel 57 des Bayer. Naturschutzgesetzes kann das Verunreinigen gesamt männlich weiblich
von Grundstücken in der freien Landwirtschaft mit einer Geldbuße von bis
zu 25.000 € geahndet werden. Der Bayerische Bauernverband appelliert Einwohner am 31.12.15
im Namen der Landwirte an alle Hundehalter und Spaziergänger, die in mit Hauptwohnung gemeldet .. 3686..................1883................1803
der Natur Erholung suchen, auf den vorhandenen Wirtschaftswegen zu
bleiben. Geburten ....................................... 5........................2......................3

Weitere Informationen des Sterbefälle.....................................-9 ......................-4....................-5
Marktes Lauterhofen
Zuzüge.......................................... 23......................14.....................9
Neues von der Meldebehörde
Wegzüge ......................................-17 .....................-6................... -11

Einwohner am 29.02.16
mit Hauptwohnung gemeldet. . 3688..................1889................1799

Jubilare im Februar 2016 Neues vom Fundamt

Beim Fundamt liegen folgende Fundsachen zur Abholung bereit:
2 Halsketten • 1 Garagentoröffner

6 Mitteilungsblatt Markt Lauterhofen – April 2016
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