Page 4 - Mitteilungsblatt Nr. 6 2021
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 Bekanntmachungen
    Markt Lauterhofen
Bekanntmachung
 Ankündigung für die rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe vom 10.08.2010 zuletzt geändert zum 25.07.2018
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverband zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe vom 10.08.2010 zuletzt geändert zum 25.07.2018 festgesetzten Herstellungsbeiträge (§ 6 Absatz 1 BGS-WAS) sowie die Grund- und Verbrauchsgebühren (vgl. §§ 9a Absatz 2, 10 Absatz 1 Satz 2 BGS-WAS) werden zum 01.01.2022 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeiträge sowie der Grund- und Vergrauchsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Herstellungsbeiträge und der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Gebühren aber zum 01.01.2022 erfolgen soll.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-WAS zu rechnen.
Lauterhofen, den 19.11.2021
Ludwig Lang
Erster Bürgermeister
    Markt Lauterhofen Bekanntmachung
Ankündigung für die rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Lauterhofen für das Gebiet der Orte Traunfeld, Dippersricht und Aglasterhof (BGS-WAS Traunfeld) vom 15.11.2012 zuletzt geändert am 01.01.2019
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS Traunfeld) des Marktes Lauterhofen vom 15.11.2012 zuletzt geändert am 01.01.2019 festgesetztenHerstellungsbeiträge(§6Absatz1BGS-WAS)sowie die Grund- und Verbrauchsgebühren (vgl. §§ 9a Absatz 2, 10 Absatz 1 Satz 2 BGS-WAS) werden zum 01.01.2022 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeiträge sowie der Grund- und Verbrauchsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Herstellungsbeiträge und der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Gebühren aber zum 01.01.2022 erfolgen soll.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-WAS zu rechnen.
Lauterhofen, den 22.11.2021
Ludwig Lang
Erster Bürgermeister
      Aushang: 01.12.2021 bis 01.04.2022
Markt Lauterhofen Bekanntmachung
Ankündigung für die rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Lauterhofen (BGS-EWS Lauterhofen) vom 16.11.2020 zuletzt geändert am 13.09.2016
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS- EWS) des Marktes Lauterhofen vom 16.11.2012 zuletzt geändert am 13.09.2016 festgesetzten Herstellungsbeiträge (§ 6 Absatz 1 BGS-EWS) sowie die Grund- und Einleitungsgebühren (vgl. §§ 9a Absatz 2, 10 Absatz 1 Satz 2 BGS-EWS) werden zum 01.01.2022 entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeiträge sowie der Grund- und Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Herstellungsbeiträge und der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassung der Gebühren aber zum 01.01.2022 erfolgen soll.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der BGS-EWS zu rechnen.
Lauterhofen, den 22.11.2021
Ludwig Lang
Erster Bürgermeister
     Aushang: 22.11.2021 bis 22.03.2022
 Hinweis für künftige Beiträge für das Mitteilungsblatt
Bitte in Zukunft Beiträge für das Mitteilungsblatt
an die E-Mail Adresse
mitteilungsblatt@lauterhofen.de
  4 Aushang: 22.11.2021 bis 22.03.2021 Mitteilungsblatt Markt Lauterhofen – Dezember 2021































































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