Page 6 - Mitteilungsblatt Nr. 6 2021
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  Weitere Informationen des Marktes Lauterhofen
Besuch des Regierungspräsidenten der Oberpfalz, Herrn Axel Bartelt
Am 09.11.2021 statteten der Regierungspräsident der Oberpfalz, Axel Bartelt und Landrat Willibald Gailler, dem Markt Lauterhofen einen Besuch ab. Hierbei machten sie sich vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation in der Gemeinde. Bei einer offenen Gesprächsrunde diskutier- ten sie zusammen mit anwesenden Markträten über die aktuelle Ent- wicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Neumarkt sowie verschie- dene Sanierungs- und Bauvorhaben in der Marktgemeinde. Dabei lobte Regierungspräsident Bartels die Sanierung der Alten Mälze, die bayern- weit Beachtung gefunden habe und bereits mehrere Auszeichnungen erhielt. Als Zukunftsprojekte stehen für Bürgermeister Ludwig Lang die Sanierung der Alten Sulzbacher Straße sowie des Bahnhofgebäudes mit Bahnhofsplatz an.
Ein weiteres Diskussionsthema war die geplante Ansiedelung eines wei- teren Supermarktes in Lauterhofen. Momentan können die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht voll befriedigt werden. Dass Lauterhofen einen Vollsortimenter bräuchte, darüber waren sich alle Anwesenden einig. Angedacht ist ein Bau unweit neben der jetzt beste- henden Norma. Regierungspräsident Bartelt ist zuversichtlich, dass die geplante Ansiedlung möglich wird. Anschließend erfolgte die Eintragung in des Goldene Buch des Marktes Lauterhofen.
v.l. 1. Bürgermeister Ludwig Lang, Regierungspräsident Axel Bartelt, Landrat Willibald Gailler und 2. Bürgermeister Karl Hiereth Bild: René Martin
Friedhofsangelegenheiten Urnengemeinschaftsanlage
Die Urnengemeinschaftsanlage wurde 2015 für bis zu 30 Bestattungs- plätze angelegt. Damit wurde den Bürgern die Bestattung in einer Urnenerdgrabstätte ermöglicht.
Die Spiralform des Beetes soll den Lebensweg auf Erden vom Leben im Hier und Jetzt in das Unendliche darstellen. Nach Vorgaben von Kreisbe- rater Kraus wurde bei der Urnengemeinschaftsanlage besonders auf die Pflanzensymbolik Wert gelegt. Rosen symbolisieren die Liebe, Immer- grün das ewige Leben. Gräser sind ein Zeichen für Vergänglichkeit. Pflan- zen wie die Mispel, die Früchte bringen, sollen an das Paradies erinnern.
Mit der Gemeinschaftsanlage sollte für die Bürger ein Angebot entstehen, sich nicht selbst um die Pflege der Grabstelle kümmern zu müssen. Um ein einheitliches Bild der Anlage zu bewahren, dürfen die vorhandenen Pflan- zen nicht entfernt werden und durch andere Materialien ersetzt werden.
Für die einzelne Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung eine Natursteinplatte im Kostenersatz zur Verfügung gestellt. Die Beschriftung soll mindestens die Daten des/r Verstorbenen (Vorname, Name, Geburts- und Sterbedaten) enthalten.
Man kann zum Gedenken ein Grablicht, ein Weihwassergefäß und ein kleines Blumengesteck aufstellen.
Wildschadensmeldungen
Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung beträgt nach § 34 Satz 1 BJagdG bei landwirtschaftli- chen Schäden eine Woche. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es nach § 34 Satz 2 BJagdG, wenn zweimal im Jahr, jeweils zum 1. Mai (Winterschäden) und 1. Oktober (Sommerschä- den), die Meldung erfolgt.
Auf der Homepage des Marktes Lauterhofen ist ein Formular zur Meldung eines Wildschadens auf einer landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich genutzten Fläche zur Verfügung gestellt.
Zu finden ist dieses unter: Rathaus  Formulare oder die Schaltfläche „Formulare“ auf der Startseite.
Das Befüllen der jeweiligen Felder kann bereits direkt am PC erfolgen.
Bitte Hindernisse für Winterdienst beseitigen
Im Sinne einer vernünftigen und raschen Regelung des Winterdienstes bitten wir die Grundstückseigentümer, jedwede Art von vermeidbaren Hindernissen aus dem Weg zu räumen. Insbesondere parkende Autos, Anhänger,... – obwohl Garagen oder Carports bzw. private Stellplätze vorhanden sind – stellen ärgerliche Hindernisse dar, welche nicht selten zu erheblichen Zeitverlusten für den Winterdienst führen. Man sollte wis- sen und bedenken, dass wir nahezu 130 km Orts- und Gemeindeverbin- dungsstraßen in unserer Gemeinde haben und dass ein Großteil dieses Straßennetzes vom Winterdienst betreut werden muss. Bekannt dürfte auch sein, dass es bei der Durchführung des Winterdienstes bestimm- te Prioritäten gibt. So werden Gemeindeverbindungs- und Hauptdurch- gangsstraßen grundsätzlich vorrangig gegenüber Wohnstraßen geräumt, da die Voraussetzungen für Schulbusse und den Berufsverkehr geschaf- fen werden müssen. Ganz allgemein werden wir auch in diesem Winter bemüht sein, den Winterdienst zur weitgehenden Zufriedenheit unserer Bürgerinnen und Bürger durchzuführen.
Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen
Da aus vielen bebauten und unbebauten Grundstücken Äste und Sträu- cher, Bäume und Baumteile in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, weisen wir darauf hin, dass dies eine Gefährdung für den Verkehrsteil- nehmer und Fußgänger darstellt. Der Lichtraum der öffentlichen Straßen und Plätze sowie der Bürgersteige muss von Bäumen und Sträuchern frei sein. Die Höhen: Bürgersteige und Gehwege bis 2,50 Meter, Fahr- bahnen und Straßen bis 4,50 Meter. Die Ausleuchtung der Straßenlam- pen muss gegeben und auch die Verkehrszeichen müssen gut erkennbar sein. Bei Verkehrsunfällen durch Einschränkung des Lichtraumes können die Haus- und Grundstückseigentümer zu Schadensersatzforderungen herangezogen werden. Hinweisen möchten wir auch darauf, dass die Rinnsteine von Schmutz und Unkraut sauber gehalten werden müssen.
In diesem Zusammenhang wollen wir Sie auch über das freizuhaltende sog. „Lichtraumprofil“ über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen in- formieren: Als „Lichtraumprofil“ wird eine definierte Umgrenzungslinie bezeichnet, die meist für die senkrechte Querebene eines Fahrweges bestimmt wird. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsflächen frei und sau- ber gehalten werden.
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Mitteilungsblatt Markt Lauterhofen – Dezember 2021











































































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