Page 4 - Mitteilungsblatt 2017 Nr. 1
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Bekanntmachungshinweise Sterbefälle im November/Dezember 2016

Aus Datenschutzgründen nur in der gedruckten Version vorhanden.

Verwaltung geschlossen Einwohnerbewegung 01.11.2016 bis 31.12.2016
Am Faschingsdienstag, 28. Februar 2017, bleibt die
Bewegungsart Einwohner Einwohner Einwohner
Marktverwaltung ganztägig geschlossen! gesamt
männlich weiblich
Weitere Informationen des
Marktes Lauterhofen Einwohner am 31.10.16
mit Hauptwohnung gemeldet .. 3725..................1911................1814
Neues von der Meldebehörde
Jubilare im Dezember 2016 Geburten ....................................... 7........................5......................2

Aus Datenschutzgründen nur in der gedruckten Version vorhanden. Sterbefälle.....................................-3 .......................0.....................-3

Jubilare im Januar 2017 Zuzüge.......................................... 13.......................4......................9

Aus Datenschutzgründen nur in der gedruckten Version vorhanden. Wegzüge ......................................-15 .....................-8.................... -7

Einwohner am 31.12.16
mit Hauptwohnung gemeldet. . 3727..................1912................1815

Meldeamt Lauterhofen – Statistik 2016
Geburten .................................................39 .........(2015 - 31)
Eheschließungen ....................................33 .........(2015 - 19)
Sterbefälle ...............................................34 .........(2015 - 36)

Davon wurden beurkundet beim
Standesamt Lauterhofen
Geburten ...................................................1 .........(2015 - 2)
Eheschließungen ....................................24 .........(2015 - 18)
Sterbefälle ...............................................15 .........(2015 - 15)
Sonstige Beurkundungen........................15 .........(2015 - 16)

(Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen,
Namenserteilungen, Ehefähigkeitszeugnisse, etc.)

Ausweisanträge 2016
Personalausweise .................................330 .........(2015 - 338)
Reisepässe............................................106 .........(2015 - 99)
Vorläufige Personalausweise..................44 .........(2015 -22)
Vorläufige Reisepässe ..............................0 .........(2015 - 1)
Kinderreisepässe ....................................44 .........(2015 - 33)

Personalausweis / Reisepass

Der Gesetzgeber schreibt in § 1 Passgesetz vor, dass sich jeder Deut-
sche i. S. des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ab Vollendung des 16. Le-
bensjahres ausweisen muss. Die Ausweispflicht gilt als erfüllt, wenn man
im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist.

Geburten Es wird auf folgendes hingewiesen:

Aus Datenschutzgründen nur in der gedruckten Version vorhanden. • Jeder Antragsteller eines Personalausweises oder Reisepasses
muss persönlich bei der Marktverwaltung den Antrag unterschrei-
Herzlichen Glückwunsch vom Markt Lauterhofen! ben.

Hinweis: Wenn Jubiläen nicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht • Die Gebühren für Ausweise/Pässe sind bei der Antragstellung
werden sollen, bitten wir um telefonische Mitteilung unter der Tele- fällig.
fon-Nr. (09186) 93 10-10 (Bürgerbüro).
• Ein biometrisches Lichtbild neueren Datums (Bilder, die älter als
Veröffentlichung von Geburten ein Jahr sind, werden zurückgewiesen) ist bei der Antragstellung vor-
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erscheinen die Geburten zulegen.
nicht mehr automatisch im Mitteilungsblatt.
Eine Veröffentlichung kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Ein- • Bei Kinderreisepässen ist für Kinder (von Geburt bis zum 12. Le-
verständniserklärung bei der Marktverwaltung abgegeben wird. bensjahr) grundsätzlich ein biometrisches Lichtbild erforderlich; au-
Wir bitten um Verständnis. ßerdem muss das Kind bei der Antragstellung mit den Sorgeberech-
tigten erscheinen

Nach dem Passgesetz werden abgelaufene Ausweisdokumente einge-
zogen. Personalausweise sind aufgrund des personalisierten Chips in
jedem Fall abzugeben. Reisepässe können ungültig gemacht werden.

Bitte beantragen sie die neuen Ausweise rechtzeitig, da diese von der
Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden und die Ausstellung einige
Zeit in Anspruch nimmt.

Unverbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen anderer
Länder sind unter www.auswaertiges-amt.de unter der Rubrik „Länder-
und Reiseinformationen“ abrufbar.

Verbindliche Auskünfte erhalten sie jedoch nur von den Botschaften der
jeweiligen Länder.

4 Mitteilungsblatt Markt Lauterhofen – Februar 2017
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