Page 5 - Mitteilungsblatt 2017 Nr. 3
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Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungshinweise

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Bau- und Investitionsplanungen –
Wichtiges aus dem Marktgemeinderat
Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Nattershofen Nr. I“
In diesem Abschnitt möchten wir Sie über geplante Bau- und Investitions-
Der Marktgemeinderat Lauterhofen hat in seiner Sitzung am 06. April planungen und Wichtiges aus dem Marktrat informieren:
2017 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Nattershofen Nr. I“ nach Laufende Projekte:
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
beschlossen. Das zu ändernde Gebiet befindet sich nordwestlich von Dorferneuerung in Trautmannshofen
Nattershofen auf der Flurnummer 563 der Gemarkung Engelsberg und Der Umbau und die Sanierung des „Alten Schulhauses“ zum Dorfgemein-
wird begrenzt von einem landwirtschaftlichen Flurstück mit der FlNr. 565 schaftshaus ist in vollem Gange. Ein Dank an die fleißigen Helfer, die
im Norden, dem landwirtschaftlichen Flurstück mit der FlNr. 559 im Os- in Arbeitsgruppen die letzten Monaten sehr fleißig waren. Am Engelloh
ten, einem weiteren landwirtschaftlichen Flurstück mit der FlNr. 574 im wurden drei Relaxliegen aufgestellt.
Süden sowie der Kreisstraße NM 1 im Westen.
Bau eines neuen Bauhofes in der Industriestraße
Der gültige Flächennutzungsplan wird im Rahmen der nächsten Ände- Der Neubau des Bauhofs startet Anfang Juni 2017, durch die Fa. Arbogast.
rung entsprechend ergänzt.
Radweg entlang der St2164 und restl. Erschließung Gewer-
Der Geltungsbereich der Aufstellung der Satzung ist aus nachfolgendem bepark Lauterhofen Süd
Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist: Die Firma Steininger aus Neunburg vorm Wald hat den Auftrag erhalten.
Die Bauarbeiten begannen am 22.5.2017.
Der Radweg wird parallel zur Staatsstraße 2164 geführt. Mit der Polizei
und dem Landratsamt wurde die Streckenführung im Einmündungsbe-
reich abgestimmt.

Wasserversorgung Traunfeld – Wasserleitung Traunfeld-
Aglasterhof

Im Rahmen der Durchleitung von Oberflächenwasser durch das Was-
serschutzgebiet Traunfeld wird die Wasserleitung Traunfeld-Aglasterhof
erneuert.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 11.05.2017 gebilligte und Arbeitskreis –Begleitetes Wohnen zu Hause.
zur Auslegung bestimmte Entwurf der Einbeziehungssatzung, bestehend Frau Ruth Krieger gibt jeden Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im
aus einer Planzeichnung mit deren Begründung liegt vom 30.05.2017 bis Rathaussaal Auskunft zu allen Fragen rund um das Thema „Begleitetes
einschließlich 07.07.2017 im Rathaus (Zimmer 1) während der allgemei- Wohnen zu Hause.“ Die Marktgemeinde oder der Arbeitskreis nehmen
nen Dienststunden zu jedermann Einsicht öffentlich aus. gerne Ihre Vorschläge entgegen.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Abbruch eines Gebäudes - Alte Sulzbacher Straße 9
Entwurf abgeben. Die Abbrucharbeiten starten voraussichtlich ab Juli 2017. Die Förderung
der Regierung der Oberpfalz für die Abbrucharbeiten wurde zugesagt.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bau- Regens Wagner Park
leitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern Gemeinsam mit Regens Wagner soll der Park im Jahr 2017 optimiert
die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen werden. Themen sind die Neugestaltung des Weihers, Errichtung einer
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Be- Kneipp- Anlage und der barrierefreie Ausbau der Wege im Park.
deutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollklage) unzulässig ist, Dreijahres-Rückblick des Bürgermeisters
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag-
steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht An dieser Stelle möchte ich meinen Dank an die Verwaltung und den Markt-
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. rat zum Ausdruck bringen, die diese Themen bearbeiteten und zustimmten:

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung Straßen
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Freiberg Straße- Abschluss der bereits gestarteten Arbeiten
GVS Brunn - Brünnthal
Ebenso wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 GVS Lauterhofen – Mantlach mit Aufweitung der B 299
Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. Neumarkter Straße mit Aufweitung St 2164 und Oberflächensanierung
2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der Gleisnach (Durchfahrt an der St2164)
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und GVS Hillohe – Mantlach
§ 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Radweg
Ziel der Aufstellung ist es, Baugrund zu schaffen und somit das bisher Entlang NM 8 / Stieglitzenhöhe – Trautmannshofen
landwirtschaftlich genutzte Grundstück der Bebauung freizugeben.

Lauterhofen, 19.05.2017

Ludwig Lang Hochbau
Erster Bürgermeister Ansiedlung NORMA
Errichtung einer Bauhofkalthalle
Abriss altes BayWa-Gebäude

Mitteilungsblatt Markt Lauterhofen – Juni 2017 5
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