Page 3 - Mitteilungsblatt 2017 Nr. 4
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Amtliche Bekanntmachungen

Satzungsbeschluss zur Aufstellung der
Einbeziehungssatzung „Nattershofen Nr. I“

Der Marktgemeinderat hat am 20.07.2017 die Einbeziehungssatzung
„Nattershofen Nr. I“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im
nachfolgenden Lageplan ersichtlich.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Einbezie- Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt
hungssatzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begrün- gemacht.
dung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Markt- Für das Verfahren finden die Vorschriften des § 13b BauGB Anwendung.
gemeinde Lauterhofen, Zimmer 1, Marktplatz 11, Lauterhofen während Das bedeutet, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach §
der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB durchgeführt wird. Im beschleunigten
werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13
Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im beschleunigten Verfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht
1 Nrn. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten um-
Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB weltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- fassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB
ungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.
BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, Ziel des Bebauungsplans ist es, ein Baugebiet für Bauwerber zu schaffen,
wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich um den kurz-/mittelfristigen Bedarf decken zu können.
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachver- Lauterhofen, 21.07.2017
halt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 und 2
BauGB). Ludwig Lang
Erster Bürgermeister
Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplans oder Bekanntmachungshinweise
seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die
Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche Verwaltung geschlossen
wird hingewiesen.
Am Mittwoch, 30. August 2017, bleibt die Marktverwaltung wegen
Lauterhofen, 21.07.2017 Betriebsausflug ganztägig geschlossen!

Bau- und Investitionsplanungen –
Wichtiges aus dem Marktgemeinderat

Ludwig Lang In diesem Abschnitt möchten wir Sie über geplante Bau- und Investitions-
Erster Bürgermeister planungen und Wichtiges aus dem Marktrat informieren:

Aufstellungsbeschluss; Laufende Projekte:
Bebauungsplan „Kapellenäcker“
Dorferneuerung in Trautmannshofen
Der Marktgemeinderat Lauterhofen hat in seiner Sitzung vom 20.07.2017
die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Kapellenäcker“ Der Umbau und Sanierung des „Alten Schulhauses“ zum Dorfgemein-
beschlossen. Das Gebiet befindet sich nordwestlich von Lauterhofen auf schaftshaus schreitet zügig voran. Ein Dank an alle fleißigen Helfer, die
Teilflächen der Flurnummern 3276, 3278, 3279, 3221/1 sowie 3218 der in Arbeitsgruppen die letzte Zeit sehr fleißig waren. Am Engelloh wurden
Gemarkung Lauterhofen. Es wird begrenzt durch die Teilfläche der FlNr. drei Relaxliegen aufgestellt. Besucher können dies genießen und dabei
3276 im Norden, die Teilfläche der FlNr. 3278 sowie der Inzenhofer Stra- unsere schöne Natur betrachten.
ße im Osten, die Straße Richtung Kalvarienberg/Sportplatz im Süden und
den Flurnummern 3219 und 3275 im Westen. Bau des neuen Bauhofes in der Industriestraße
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgen-
dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist: Die Arbeiten am neuen gemeindlichen Bauhof sind bereits in vollem Gan-
ge. Im September rechnen wir mit der Fertigstellung des Rohbaus.

Radweg entlang der St2164 Lauterhofen Kreuzstein

Ein „dickes“ Telefonkabel der Telekom, das bei den Erdarbeiten gefunden
wurde, verhinderte den Weiterbau des Rad- und Gehweges. Das Kabel
wurde am 25.07.17 verlängert und kann neu verlegt werden.

Mitteilungsblatt Markt Lauterhofen – August 2017 3
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