Page 6 - Mitteilungsblatt 2017 Nr. 4
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Aufstellungsbeschluss vom 20.07.2017: Weitere Informationen des
Marktes Lauterhofen
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Kapellenäcker“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Neues von der Meldebehörde
Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Die Fläche
ist bereits im bestehenden Flächennutzungsplan als allgemeines Wohn- Jubilare im Juni 2017
gebiet ausgewiesen.
Aus Datenschutzgründen
Ziel des Bebauungsplans ist es, ein Baugebiet für Bauwerber zu schaffen, nur in der gedruckten
um den kurz-/mittelfristigen Bedarf decken zu können. Version sichtbar.

Das Gebiet befindet sich nordwestlich von Lauterhofen auf Teilflächen
der Flurnummern 3276, 3278, 3279, 3221/1 sowie 3218 der Gemarkung
Lauterhofen.

Es wird begrenzt durch die Teilfläche der FlNr. 3276 im Norden, die
Teilfläche der FlNr. 3278 sowie der Inzenhofer Straße im Osten, die Stra-
ße Richtung Kalvarienberg/Sportplatz im Süden und den Flurnummern
3219 und 3275 im Westen.

Bekanntmachung über Höhenmessungen
des Landesamtes für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) Jubilare im Juli 2017
führt in diesem Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen
(Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Hö- Aus Datenschutzgründen
henfestpunkten erneuert werden soll. nur in der gedruckten
Version sichtbar.
Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Hö-
hepunkte werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von Eheschließungen
amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke
benötigt. So sind genaue Höhenfestpunkte z.B. für Überwachungs- und Aus Datenschutzgründen nur in der gedruckten Version sichtbar.
Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz)
und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern er- Geburten
forderlich.
Aus Datenschutzgründen nur in der
Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es sich als zweckmäßig gedruckten Version sichtbar.
und wirtschaftlich erwiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land ver-
teiltes Netz von Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund wurde Herzlichen Glückwunsch vom Markt Lauterhofen!
dem LDBV der gesetzliche Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und
zu erhalten. Hinweis: Wenn Jubiläen nicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht
werden sollen, bitten wir um telefonische Mitteilung unter der Tele-
Die Nivellements des LDBV dienen der Grundlagenvermessung und wer- fon-Nr. (09186) 93 10-10 (Bürgerbüro).
den auch in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zukunft keine
Baumaßnahmen zu erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen oder Privat-
leuten führt das LDBV keine Nivellements durch.

In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen wiederholt werden,
um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert
beibehalten haben. Die angewandten Messverfahren erlauben es, auch ge-
ringfügige Höhenänderungen der Punkte festzustellen, sodass u.a. Rück-
schlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können.

Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum hö-
henbeständig und vor Verlust geschützt sein. Man verwendet deshalb in
der Regel stabile Metallbolzen, die in gut fundierten Bauwerken oder in
einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt
wird die Höhenlage über dem mittlerem Meeresspiegel durch Nivelle-
ments mit Millimetergenauigkeit bestimmt und gegen eine Gebühr be-
kannt gegeben.

Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskatas-
ter vom 31.01.1970 (BayRS 219-1-F) regelt die Befugnis zum Anbringen
der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur
Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist.

Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öf-
fentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für
die Arbeiten gebeten.

Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen be-
reits bestehenden Höhenfestpunkt gefährden, wird gebeten, das LDBV
oder das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
möglichst frühzeitig zu benachrichtigen.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4, 80538 München | Postfach 221428
Telefon: 089 2129-1111 | Fax: 089 2129-1113 | E-Mail: service@geodaten.
bayern.de

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Nivellement
Herr Dieter Hemann, Referat 54 | Telefon: 089 2129-1221 | E-Mail: dieter.
hemann@ldbv.bayern.de

www.geodaten.bayer.de

6 Mitteilungsblatt Markt Lauterhofen – August 2017
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