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Aktuelles
Aktuelle Bekanntmachungen der Marktgemeinde Lauterhofen
Satzungsbeschluss "Ballertshofen Ost"
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB; Aufstellung des Bebauungsplanes „Ballertshofen-Ost“ gemäß § 13 b BauGB. Der Markt Lauterhofen hat mit Beschluss vom 10.11.2022 den Bebauungsplan "Ballertshofen-Ost" als Satzung beschlossen.
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"Freiflächen-Photovoltaikanlage Mantlach"
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.05.2023 die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Mantlach" sowie der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
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Teilweise-Einziehung W270
Entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 11.05.2023 ist beabsichtigt, den im Straßen- und Wegeverzeichnis des Marktes Lauterhofen als nicht ausgebauten öffentlicher Feld- und Waldweg eingetragenen „Mantlacher Wegäcker“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen.
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Teilweise-Einziehung W1129
Entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 11.05.2023 ist beabsichtigt, den im Straßen- und Wegeverzeichnis des Marktes Lauterhofen als nicht ausgebauten öffentlicher Feld- und Waldweg eingetragenen „Auf der Mantlacher Höhe“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen.
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Frühzeitige Beteiligung
Die Öffentlichkeit kann im Zuge der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB den Vorentwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Trautmannshofen“, einschließlich Begründung und Umweltbericht im Rathaus, Zimmer 01, in der Zeit vom 26.05.2023 bis zum 26.06.2023 einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Zur Bekanntmachung
Frühzeitige Unterrichtung
Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“. Der Vorentwurf liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 26.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023 im Rathaus des Marktes Lauterhofen während der derzeit geltenden Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht aus. Zur Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b BauGB für das Gemeindegebiet Lauterhofen: Der Marktgemeinderat Lauterhofen hat in seiner Sitzung vom 19.01.2023 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b BauGB für das Gemeindegebiet Lauterhofen beschlossen.
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Widerspruch möglich
Im Folgenden finden Sie Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten.
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Etwas Vorrat ist immer gut
„Panikmache“ ist fehl am Platz, doch sicher ist auch: Niemand kann gewisse Katastrophen gänzlich ausschließen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Ziel sollte sein, 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. In der folgenden Übersicht finden Sie ein Beispiel für einen 10-tägigen Grundvorrat für eine Person (ca. 2.200 kcal pro Tag). Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung persönliche Vorlieben, Diät-Vorschriften und Allergien. Zum Ratgeber
Kronkorken sammeln für den guten Zweck
Am Wertstoffhof in Lauterhofen werden nun Kronkorken angenommen. Der Markt Lauterhofen sammelt diese ab sofort für den guten Zweck. Gespendet werden soll der Erlös an gemeindlichen Einrichtungen oder soziale Vereine im Gemeindegebiet.
Eine große Bitte der Wertstoffhofmitarbeiter und der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter wäre, dass auf Privatfeiern, sämtlichen Vereinsfesten und Kirchweihen im Gemeindegebiet nun die Kronkorken gesammelt werden und am Wertstoffhof abgegeben werden.
Der Markt Lauterhofen stellt für Veranstaltungen Sammel-Gefäße zur Verfügung.
Gerne dürfen Sie vor Ihren Veranstaltungen auf Frau Mößler (09186 9310-50 oder linda.moessler@lauterhofen.de) zukommen und ein solches ausleihen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Unterkünfte gesucht
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. sucht weiterhin Häuser und Wohnungen von privaten Vermietern zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine. Hierzu nimmt das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. entsprechende Angebote per E-Mail wohnungsangebote-ukraine@landkreis-neumarkt.de entgegen. Bitte geben Sie hierbei folgende Informationen an: Adresse, Eigentümer, Größe (in qm), Mietbeginn und Laufzeit.
Mülltonnen nicht überfüllen
Immer wieder werden überfüllte Restmülltonnen zur Leerung bereit gestellt bei denen der Deckel weit offen steht. Das ist nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Neumarkt nicht gestattet und bleiben daher stehen.
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