Rathaus
Bekanntmachungen
Aktuelle Bekanntmachungen der Marktes Lauterhofen
Wertstoffhof: Erhöhung der Gebühren für Bauschutt ab 1. Mai 2025
Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 die
1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung des Marktes Lauterhofen
beschlossen. Durch diese Änderungssatzung wird ab 01.05.2025 die Gebühr für die Anlieferung von Bauschutt an den Wertstoffhof Lauterhofen erhöht. Die neuen Preise betragen demnach:
- Eimer - bis etwa 0,05 m³: 4,00 €
- Mörteltrog - mehr als 0,05 m³ bis 0,15 m³ 10,00 €
- Anhänger - begrenzt auf 2 m² und ca. 30 cm Bordwand; mehr als 0,15 m³ bis 0,6 m³: 40,00 €
Teileinziehung der Gemeindeverbindungsstraßen Nr. 2 und Nr. 19 der Gemarkung Lauterhofen
Entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 13.02.2025 ist beabsichtigt, die im Straßen- und Wegeverzeichnis des Marktes Lauterhofen als Gemeindeverbindungsstraße eingetragene „Lampertistraße“ und die als Gemeindeverbindungsstraße eingetragene „GVS Nr. 19“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt teilweise einzuziehen.
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Aufhebung des Bebauungsplanes „Hummelbühl-Meilergestell 2. Änderung“
Der Markt Lauterhofen hebt den Bebauungsplan „Hummelbühl-Meilergstell 2. Änderung“ auf.
Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.07.2024 beschlossen.
Zur Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufhebung des Bebauungsplanes „Hummelbühl-Meilergestell 1. Änderung“
Der Markt Lauterhofen hebt den Bebauungsplan „Hummelbühl-Meilergstell 1. Änderung“ auf.
Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.07.2024 beschlossen.
Zur Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Integrations-Sprechstunden
Die Integrationssprechstunde findet an folgenden Terminen in der Alten Mälze, Marktplatz 18 statt:
Jeweils mittwochs von 13.30 Uhr bis 15:00 Uhr 07.05.25 | 04.06.25
An alle Interessierten ergeht hierzu herzliche Einladung.
Widerspruch möglich
Im Folgenden finden Sie Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten.
Mehr Informationen
Friedhofsangelegenheiten
Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.
Etwas Vorrat ist immer gut
„Panikmache“ ist fehl am Platz, doch sicher ist auch: Niemand kann gewisse Katastrophen gänzlich ausschließen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Ziel sollte sein, 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. In der folgenden Übersicht finden Sie ein Beispiel für einen 10-tägigen Grundvorrat für eine Person (ca. 2.200 kcal pro Tag). Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung persönliche Vorlieben, Diät-Vorschriften und Allergien. Zum Ratgeber