Rathaus
Bekanntmachungen
Aktuelle Bekanntmachungen der Marktes Lauterhofen
Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat zum Stichtag 01.01.2026 eine Bodenrichtwertliste erstellt.
Die Liste für Bodenrichtwerte im Bereich des Marktes Lauterhofen liegt im Rathaus Lauterhofen, im Einwohnermeldeamt, vom 12.08.2026 bis 16.09.2026 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Satzungsbeschluss und Genehmigung des Flächennutzungsplanes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Kreuzäcker“
mit 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan.
Ganztätig geschlossen
Aufgrund einer Betriebsveranstaltung am Dienstag, 01.09.2026
haben folgende Gemeindeeinrichtungen ganztägig geschlossen:
Rathaus | Bauhof | Kläranlage | Wertstoffhof | Wasserwerk
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
FFH-Lebensraumtypenmonitoring
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche eines oder mehrerer Lebensraumtypen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2026 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden.
Neue Friedhofssatzung
Der Marktgemeinderat Lauterhofen hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 den Neuerlass der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Lauterhofen (Friedhofssatzung) beschlossen. Diese tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eintragungs-Möglichkeit von Übermittlungs-Sperren
Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Sie haben Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Mehr Informationen
Friedhofsangelegenheiten
Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.