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Rathaus

Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen der Marktes Lauterhofen

Bekanntmachung

Wertstoffhof: Erhöhung der Gebühren für Bauschutt ab 1. Mai 2025

Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 die
1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung des Marktes Lauterhofen
beschlossen. Durch diese Änderungssatzung wird ab 01.05.2025 die Gebühr für die Anlieferung von Bauschutt an den Wertstoffhof Lauterhofen erhöht. Die neuen Preise betragen demnach:

  • Eimer - bis etwa 0,05 m³: 4,00 €
  • Mörteltrog - mehr als 0,05 m³ bis 0,15 m³ 10,00 €
  • Anhänger - begrenzt auf 2 m² und ca. 30 cm Bordwand; mehr als 0,15 m³ bis 0,6 m³: 40,00 €
Die Gebühr muss bei Anlieferung von Bauschutt sofort bar beglichen werden. Es werden Banknoten bis 50,00 € akzeptiert. Kartenzahlung ist nicht möglich.

Bekanntmachung

Teileinziehung der Gemeindeverbindungsstraßen Nr. 2 und Nr. 19 der Gemarkung Lauterhofen

Entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 13.02.2025 ist beabsichtigt, die im Straßen- und Wegeverzeichnis des Marktes Lauterhofen als Gemeindeverbindungsstraße eingetragene „Lampertistraße“ und die als Gemeindeverbindungsstraße eingetragene „GVS Nr. 19“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt teilweise einzuziehen.
alle Details

Bekanntmachung

Aufhebung des Bebauungsplanes „Hummelbühl-Meilergestell 2. Änderung“

Der Markt Lauterhofen hebt den Bebauungsplan „Hummelbühl-Meilergstell 2. Änderung“ auf. Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.07.2024 beschlossen.
Zur Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung

Aufhebung des Bebauungsplanes „Hummelbühl-Meilergestell 1. Änderung“

Der Markt Lauterhofen hebt den Bebauungsplan „Hummelbühl-Meilergstell 1. Änderung“ auf. Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.07.2024 beschlossen.
Zur Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit

Gleichstellungsbeauftragte

Integrations-Sprechstunden

Die Integrationssprechstunde findet an folgenden Terminen in der Alten Mälze, Marktplatz 18 statt:
Jeweils mittwochs von 13.30 Uhr bis 15:00 Uhr 07.05.25 | 04.06.25 An alle Interessierten ergeht hierzu herzliche Einladung.

Bekanntmachung

Widerspruch möglich

Im Folgenden finden Sie Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten.
Mehr Informationen

Bitte beachten

Friedhofsangelegenheiten

Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.

Ratgeber

Etwas Vorrat ist immer gut

„Panikmache“ ist fehl am Platz, doch sicher ist auch: Niemand kann gewisse Katastrophen gänzlich ausschließen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Ziel sollte sein, 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. In der folgenden Übersicht finden Sie ein Beispiel für einen 10-tägigen Grundvorrat für eine Person (ca. 2.200 kcal pro Tag). Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung persönliche Vorlieben, Diät-Vorschriften und Allergien. Zum Ratgeber