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Rathaus

Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen des Marktes Lauterhofen

Montag, 26. Oktober

Rathaus ganztags geschlossen

Das Rathaus (alle Ämter) hat am Montag, 26.10.2026 ganztägig geschlossen. Alle anderen Gemeindeeinrichtungen sind wie gewohnt besetzt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bekanntmachung

Einbeziehungssatzung "Engelsberg - Weidellohe"

Der Markt Lauterhofen hat mit Beschluss vom 03.09.2026 die Einbeziehungssatzung "Engelsberg - Weidellohe" als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Bekanntmachung

Aufstufungsverfügung

Der Markt Lauterhofen, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde - hat folgende Straße teilweise zur Ortstraße aufgestuft: Schlagäcker, Lauterhofen, Gemarkung Pettenhofen.
zur Bekanntmachung

Bekanntmachung

FFH-Lebensraumtypenmonitoring

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche eines oder mehrerer Lebensraumtypen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2026 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. zur Bekanntmachung

Bekanntmachung

Neue Friedhofssatzung

Der Marktgemeinderat Lauterhofen hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 den Neuerlass der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Lauterhofen (Friedhofssatzung) beschlossen. Diese tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. zur Bekanntmachung

Datenschutz

Eintragungs-Möglichkeit von Übermittlungs-Sperren

Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Sie haben Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Mehr Informationen

Bitte beachten

Friedhofsangelegenheiten

Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.