Rathaus
Bekanntmachungen
Aktuelle Bekanntmachungen der Marktes Lauterhofen
Rathaus ganztags geschlossen
Aufgrund einer Schulung ist das Rathaus am Donnerstag, 17. Juli 2025, ganztägig geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Satzung der Aufhebung des Bebauungsplanes „Hummelbühl-Meilergstell 1. Änderung
Bekanntmachung der Satzung der Aufhebung des Bebauungsplanes „Hummelbühl-Meilergstell 1. Änderung“ vom 05.06.2025.
Wasserrechtliche Erlaubnis
Einleiten von Niederschlagwasser aus dem Gewerbegebiet Traunfeld Nord in das Grundwasser: Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. hat auf Antrag des Marktes Lauterhofen mit Bescheid vom 22. Mai 2025, Az.: 42-642/1.10-09-2023-070-Gs, eine gehobene Erlaubnis in o.g. Verfahren nach § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt.
Eine Ausfertigung dieses Wasserrechtsbescheides ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen beim Markt Lauterhofen vom 02.07.2025 bis einschließlich 16.07.2025 im Einwohnermeldeamt während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen, denen
er bisher nicht bekannt gegeben worden ist, als zugestellt.
zur Bekanntmachung
Außenbereichssatzung „Hadermühle“: Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Hadermühle“ gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf einschließlich Begründung ist in der Zeit vom 28.05.2025 bis einschließlich 30.06.2025 hier veröffentlicht.
Vollzug der Wassergesetze
Für die Entnahme und das Zutagefördern von Grundwasser aus der Karstquelle "Hallerbrunnen" auf dem Grundstück Fl.Nr. 1105, Gemarkung Brunn soll vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eine wasserrechtliche Bewilligung nach §§ 8-10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe, Marktplatz 11, 92283 Lauterhofen erteilt werden.
Einziehung des Feld- und Waldweges Nr. F100 Flnr. 9, Gemarkung Brunn
Entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 15.06.2023 ist beabsichtigt, den im Straßen- und Wegeverzeichnis des Marktes Lauterhofen als Feld- und Waldweg eingetragene Weges „Nähe Brunn“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen.
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Teileinziehung der Gemeindeverbindungsstraßen Nr. 2 und Nr. 19 der Gemarkung Lauterhofen
Entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 13.02.2025 ist beabsichtigt, die im Straßen- und Wegeverzeichnis des Marktes Lauterhofen als Gemeindeverbindungsstraße eingetragene „Lampertistraße“ und die als Gemeindeverbindungsstraße eingetragene „GVS Nr. 19“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt teilweise einzuziehen.
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Integrations-Sprechstunde
Die nächste Integrationssprechstunde findet am 09.07.25 von 13.30 Uhr bis 15:00 Uhr in der Alten Mälze, Marktplatz 18 statt. An alle Interessierten ergeht hierzu herzliche Einladung.
Widerspruch möglich
Im Folgenden finden Sie Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten.
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Friedhofsangelegenheiten
Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.
Etwas Vorrat ist immer gut
„Panikmache“ ist fehl am Platz, doch sicher ist auch: Niemand kann gewisse Katastrophen gänzlich ausschließen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Ziel sollte sein, 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. In der folgenden Übersicht finden Sie ein Beispiel für einen 10-tägigen Grundvorrat für eine Person (ca. 2.200 kcal pro Tag). Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung persönliche Vorlieben, Diät-Vorschriften und Allergien. Zum Ratgeber