Rathaus
Bekanntmachungen
Aktuelle Bekanntmachungen des Marktes Lauterhofen
Sitzung des Marktgemeinderates
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates findet am Donnerstag, 8.10.2026 um 19 Uhr im Rathaussaal Lauterhofen statt. Informieren Sie sich hier über die geplante
Einbeziehungssatzung "Engelsberg - Weidellohe"
Der Markt Lauterhofen hat mit Beschluss vom 03.09.2026 die Einbeziehungssatzung "Engelsberg -
Weidellohe" als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß
§ 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Aufstufungsverfügung
Der Markt Lauterhofen, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde - hat folgende Straße teilweise zur Ortstraße aufgestuft: Schlagäcker, Lauterhofen, Gemarkung Pettenhofen.zur Bekanntmachung
Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat zum Stichtag 01.01.2026 eine Bodenrichtwertliste erstellt.
Die Liste für Bodenrichtwerte im Bereich des Marktes Lauterhofen liegt im Rathaus Lauterhofen, im Einwohnermeldeamt, vom 12.08.2026 bis 16.09.2026 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Satzungsbeschluss und Genehmigung des Flächennutzungsplanes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Kreuzäcker“
mit 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan.
FFH-Lebensraumtypenmonitoring
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche eines oder mehrerer Lebensraumtypen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2026 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden.
Neue Friedhofssatzung
Der Marktgemeinderat Lauterhofen hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 den Neuerlass der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Lauterhofen (Friedhofssatzung) beschlossen. Diese tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eintragungs-Möglichkeit von Übermittlungs-Sperren
Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Sie haben Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Mehr Informationen
Friedhofsangelegenheiten
Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.