Rathaus
Bekanntmachungen
Aktuelle Bekanntmachungen der Marktes Lauterhofen
Satzungsbeschluss
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB analog;
Aufstellung der Außenbereichssatzung „Hadermühle“
Stellplatzsatzung
Der Markt Lauterhofen erlässt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.8.2007 (GVBI. S. 588), zuletzt geändert durch §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBI. S. 254) folgende
Öffentliche Auslegung
Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Flur Nr 1372 und 1374, Gemarkung Brunn: Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kreuzäcker“ mit integriertem
Grünordnungsplan und 25. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Satzungsbeschluss
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB;
19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaikanlage Dippersricht – An der BAB 6“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaikanlage Dippersricht – An der BAB 6“
Sitzung des Marktgemeinderates
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates findet am Donnerstag, 13. November um 19.00 Uhr im Rathaussaal in Lauterhofen statt. Informieren Sie sich hier über die geplante
Bürgerversammlungen
Herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger zu den Bürgerversammlungen 2025. Informieren Sie sich hier über
Widerspruch möglich
Im Folgenden finden Sie Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten.
Mehr Informationen
Friedhofsangelegenheiten
Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.
Etwas Vorrat ist immer gut
„Panikmache“ ist fehl am Platz, doch sicher ist auch: Niemand kann gewisse Katastrophen gänzlich ausschließen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Ziel sollte sein, 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. In der folgenden Übersicht finden Sie ein Beispiel für einen 10-tägigen Grundvorrat für eine Person (ca. 2.200 kcal pro Tag). Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung persönliche Vorlieben, Diät-Vorschriften und Allergien. Zum Ratgeber