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ÖPNV Lauterhofen

Hier erhalten Sie einen Überblick über die im Gebiet des Marktes Lauterhofen vorhandenen Beförderungsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs.

IHRE VORTEILE:

flexible und planbare Beförderung im Rahmen der angegebenen Fahrzeiten
Sie sparen Spritkosten
keine Parkplatzsuche notwendig
Sie kommen schneller ans Ziel (weniger Staus durch geringeres Verkehrsaufkommen)
Sie leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz

Busfahren deutlich billiger

Zum Jahresanfang führte der Landkreis Neumarkt rabattierte Einzelfahrkarten ein. Er will damit den öffentlichen Nahverkehr stärken und setzt dabei auf ein neues Tarifmodell. Seit 1. Januar 2026 zahlen Erwachsene für eine Einzelfahrkarte im Landkreis nur noch den Preis eines Kinderfahrscheins. Damit halbiert sich der reguläre Ticketpreis nahezu.

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Hintergrund der Entscheidung ist der Wunsch, den ÖPNV im ländlichen Raum attraktiver zu machen. Während in Städten viele Menschen vom Deutschlandticket profitieren, liegt der Schwerpunkt im Landkreis Neumarkt stärker auf spontanen und situativen Busfahrten. „Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen den Bus flexibel, je nach Anlass und Bedarf. Unser Ziel ist es, die Nutzung des ÖPNV unkompliziert und bezahlbar zu machen“, erklärt Landrat Willibald Gailler zusammen mit Abteilungsleiter Michael Gottschalk und Sachgebietsleiterin Isabel Meier beim Pressetermin mit Patricia Ehbauer von Merz Reisen.
Die Regelung gilt ausschließlich für Busfahrten innerhalb des Landkreises Neumarkt.
Ausgenommen bleiben:

  • Fahrten innerhalb des Stadtgebiets Neumarkt
  • grenzüberschreitende Verbindungen in Nachbarlandkreise
  • Fahrten vom Gemeindehauptort Berngau nach Neumarkt
  • Anrufsammeltaxi-Verkehre
  • Zugfahrten
Der Landkreis erhofft sich von der Preissenkung einen spürbaren Impuls für den Nahverkehr – und damit auch positive Effekte für Klima und Verkehr. „Wenn Busfahren günstig und einfach ist, wird es für viele Menschen zu einer echten Option. Das ist ein Gewinn für alle.“
Rabattierte Einzelfahrkarten können beim Busfahrer erworben werden.
Informationen dazu finden sich auch auf der Homepage des Landkreises Neumarkt unter https://oepnv-neumarkt.de .

Fahrplanänderungen zum 14.12.2025

Wir bitten zu beachten, dass sich teilweise die Fahrpläne zum 14.12.2025 ändern.
In der Fahrplanauskunft des VGN unter https://www.vgn.de/verbindungen/ ode der VGN-App können Sie sich über die aktuellen Fahrpläne informieren. Mehr Details finden Sie auch auf der ÖPNV-Homepage des Landkreises unter https://oepnv-neumarkt.de/.

Linienbusse im Bereich des Marktes Lauterhofen:


VGN

Linienfahrplan 460 Amberg - Kastl - Lauterhofen – Neumarkt (OPf)
Linienfahrplan 521 Mantlach - Laaber - Neumarkt (OPf)
Linienfahrplan 523 Deinschwang - Lauterhofen - Neumarkt (OPf)

Online-Buchung

Seit Oktober 2025 ist es über die App »VGN Fahrplan & Tickets« möglich, nicht nur alle Fahrpläne und Informationen über die Rufbusse und das AST im Gemeindegebiet zu erhalten und gleich online die Tickets zu kaufen, sondern auch direkt eine Fahrt online zu buchen.
Die Online-Buchung war bisher nur über die Wohin-Du-Willst-App möglich, welche nun aber diesen Service nicht mehr anbietet, da alles gebündelt über die VGN App möglich sein wird. Die App »VGN Fahrplan & Tickets« erhalten Sie kostenlos in den bekannten Stores.
Wir bitten hier in jedem Fall um eine frühzeitige Buchung, allerspätestens 1 Stunde vor Abfahrt.
Fahrtwünsche für den Rufbus vor 8:00 Uhr am Morgen sind für die bessere Planung des Unternehmens schon spätestens am Vortag bis 18 Uhr zu buchen.

Rufbus

Um auch in Zeiten, in denen der Einsatz der üblichen Linienbusse unrentabel ist, ein öffentliches Verkehrsmittel anzubieten, setzt der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Rufbusse ein. Diese fahren nach einem festen Fahrplan und halten an den üblichen ÖPNV-Bushaltestellen - allerdings nur nach rechtzeitiger Anmeldung (siehe oben) - um Leerfahrten zu vermeiden. Da nur diejenigen Fahrten durchgeführt werden, die tatsächlich benötigt werden, sind Rufbusse nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch flexibler und ökologischer als der normale Linienverkehr. Die Rufbusse verbinden fast alle Ortsteile mit Ihrem jeweiligen Gemeindehauptort und dienen zum Teil auch als Zubringerbus für die Bahn sowie zu Regionalbuslinien.
Beim Rufbus gilt der reguläre VGN-Tarif. Alle VGN-Fahrausweise mit Gültigkeit im Bedienungsgebiet (inklusive Deutschlandticket) werden anerkannt. Ein Zuschlag wird nicht erhoben.
Genauere Details dazu finden Sie auch auf der Homepage www.oepnv-neumarkt.de bzw. www.vgn.de.


Fahrtkostenerstattung Rufbus
Verwenden Sie dieses Formular, um eine Fahrtkosten-Erstattung für die Rufbuslinie 586 zu beantragen.

Anrufsammeltaxi Lauterhofen/Pilsach


Anrufsammeltaxi

Seit mehreren Jahren gibt es für die Gemeindegebiete Lauterhofen und Pilsach ein Anrufsammeltaxi. Das AST ergänzt seither das bisherige Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel und fährt dann, wenn keine anderweitigen Verbindungen mit dem Bus bestehen (Montag bis Samstag am Abend sowie Sonntag auch tagsüber). Die Fahrgäste werden mit dem Taxi von einer vereinbarten Haltestelle abgeholt und zum Bahnhof Neumarkt oder den Haltestellen Marktplatz bzw. Neuer Markt gebracht – oder es holt die Passagiere von dort ab und bringt sie direkt an den gebuchten Zielort. Eine Bedienung nur innerhalb der Gemeinden Lauterhofen und Pilsach oder innerhalb Neumarkts ist leider nicht möglich.
Hier wurden nun auch neben den bestehenden Haltestellen zusätzliche virtuellen Haltestellen eingeführt, d.h. neue Haltepunkte, die mit Aufklebern an Laternenmasten oder ähnlichen Einrichtungen im öffentlichen Raum gekennzeichnet sind. Fahrgäste finden nun nahezu überall im Landkreis innerhalb eines Radius von etwa 300 Metern eine buchbare Einstiegsmöglichkeit.
Die Fahrten mit dem Anrufsammeltaxi finden nur auf Vorbestellung und nur zu den im Fahrplan angegebenen Zeiten statt. Die Buchung wurde oben erklärt. Das Taxiunternehmen bitte nicht mehr direkt kontaktieren.
Beim AST gilt der reguläre VGN-Tarif. Alle VGN-Fahrausweise mit Gültigkeit im Bedienungsgebiet des AST (inklusive Deutschlandticket) werden anerkannt. Zusätzlich ist ein AST-Zuschlag in Höhe eines Einzelfahrscheins (Erwachsener) der Preisstufe 1 zu lösen.
Die Fahrten des ASTs werden mit einem Pkw der Firma Citytaxi Neumarkt durchgeführt. Daher ist die Beförderung nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich.

Telefonische Buchung

Weiterhin wird eine telefonische Buchung für beide Bedarfsverkehrsarten über ein zentrales Callcenter möglich sein.
Buchen Sie daher Fahrtwünsche für das AST oder den Rufbus allerspätestens 1 Stunde vor Abfahrt unter der Telefonnummer 0911/47008047 (Mo.-So. von 6 Uhr bis 24 Uhr). Die bisherige Nummer wird durch diese ersetzt.

Nachtbus


Nachtbus

Der Nachtbus wurde in allen Gemeinden durch ein ganzjährig und täglich verkehrendes Anrufsammeltaxi ersetzt. Zum Frühlings- und Volksfest in Neumarkt wird der Nachtbus mit optimierter Linienführung auch weiterhin im Einsatz sein.

Mehr Infos zum Nachtbus

MiFaZ – Mitfahrzentrale im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.


Mitfahrzentrale

Geld sparen und Gutes für die Umwelt tun – die Online-Mitfahrzentrale des Landkreises Neumarkt macht es möglich. Ziel ist die schnelle und unkomplizierte Organisation von Fahrgemeinschaften. Unter www.nm.mifaz.de kann kostenfrei nach Mitfahrmöglichkeiten im Landkreis sowie bayern- und deutschlandweit gesucht oder selbst eine Mitfahrt angeboten werden.