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Leben

Bücherei St. Michael

Liebe Leserinnen und Leser,
unsere Gemeindebücherei St. Michael ist zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN

Mittwochs 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Donnerstags 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr
Samstags 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Sonntags 10.45 Uhr bis 11.30 Uhr
oder auch nach Vereinbarung.
Für Gruppen, Kindergärten und Schulen werden Sonderregelungen getroffen.

Unser neuer Service

Liebe Leserinnen und Leser und Noch-Nicht-Leser,
ab sofort können Sie selber nachschauen, welche Medien wir in unserer Gemeindebücherei haben, ob diese zur Verfügung stehen etc. Sie können diese u.a. auch selber vorbestellen ... uvm. (Findus-Lauterhofen = Web-Opac)
Medien der Gemeindebücherei >>

Um an Ihre persönlichen Zugangsdaten zu kommen, schicken Sie uns bitte ein kurzes Mail an
ausleihebuecherei-lauterhofen@gmx.de

Die Zugangsdaten gelten sowohl für den Findus Lauterhofen (= WEB OPAC) als auch für E-Books Onleihe Leo Nord.

Allgemeines über die Bücherei

Anschrift

Gemeindebücherei St. Michael
Marktplatz 9
92283 Lauterhofen
Tel. 09186/908924
Kontakt bei Verlängerungen etc.: buecherei-lauterhofen@gmx.de

Unser Büchereiteam

Walburga Haas und Christine Ehrnsperger (KIBÜASS- Büchereiassistentin)*
- gleichberechtigte Leiterinnen
Fürst Anna, Brandl Gabriele, Zitzmann Agnes, Pruy Sissy, Atzmannsdorfer Katharina,
Herteis Sarah, Hondl Christine, Lautenschlager Barbara, Pruy Nina, Mertl Marie,
Gerstner Sarah, Fink Carolin, Häseker Katja, Reindl Gudrun,
Graf Kerstin, Lang Michaela, Remer Hildegard , Härteis Anna,
Berschneider Andreas, Weber Jonas, Haider Christian;

* Christine Ehrnsperger ist mit Birgitt Schiebel aus Pyrbaum zusammen gleichberechtigte Vorsitzende der Kreisarbeitsgemeinschaft der Büchereien im Landkreis Neumarkt i.d.OPf

Aktuelles

Aktion Lesepass

Jedesmal wenn du zu den normalen Öffnungszeiten (nicht während der Schülerausleihe) zur Ausleihe in die Bücherei Lauterhofen kommst, bekommst du bei Vorzeigen deines Lesepasses einen Stempel für fleißiges Lesen. Hast du 4 Stempel, kannst du dir eine Kleinigkeit aussuchen.

Noch mehr Neuigkeiten ...

... finden Sie im PDF, welches die Büchereileiterin Christine Ehrnsperger für Sie erstellt hat.


Nutzungsordnung

Die Gemeindebücherei St. Michael in Lauterhofen ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung die jedermann(frau) zur Verfügung steht. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständnisverklärung der Eltern notwendig.

Jeder Leser erhält einen Ausweis (wird noch ausgegeben – ist in Bearbeitung).

Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos. Es wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben.
Diese beträgt:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 2,--
Erwachsene € 5,--
Familien € 10,--
Für jedes Medium werden bei Überschreitung der Leihfrist folgende Gebühren fällig: 10 Cent pro Woche

Die Leihfrist für alle Medien beträgt 3 Wochen. Eine Verlängerung dieser Leihfrist um den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das Medium vorliegen. Die Bücherei ist nicht verpflichtet auf ein entliehenes Medium mehr als eine Vormerkung vorzunehmen. Sie hat gleichzeitig das Recht, entliehene Medien ohne Angaben von Gründen jederzeit zurückzufordern. Die Bücherei ist berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien je Benutzer zu beschränken. Bücher, die sich nicht im Bestand der Bücherei befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs besorgt werden. Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Büchereileitung zu melden.

Das Weiterverleihen, an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums ist untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Entschädigung in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.

Sollten die 3 Wochen der Ausleihzeit nicht reichen, können Sie dies in der Bücherei umgehend mitteilen und die Medien noch einmal um 3 Wochen verlängern lassen.

Saisonbücher (Weihnachten, Ostern, etc.) können NICHT verlängert werden.

Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Büchereibenutzungsordnung und die aktuelle Datenschutzvereinbarung in vollem Umfang an.

Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheidet die Büchereileitung nach evtl. Absprache mit dem Träger.

Der Benutzer hat bei Auftreten einer ansteckenden, meldepflichtigen Krankheit in seiner Wohnung die Bücherei davon zu unterrichten. Die Bücherei kann nach ihrer Wahl die Desinfizierung der Medien durch den Benutzer verlangen oder die Medien selbst desinfizieren lassen. Der Benutzer trägt die dafür entstandenen Kosten.

In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.