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Leben

Windenergie

Rechtskräftiger Regionalplan

Die Fortschreibung des Regionalplans Kapitel BX4 „Windenergie“ ist nunmehr abgeschlossen. Nach Veröffentlichung in den Amtsblättern der Regierung von Niederbayern und der Regierung der Oberpfalz im Januar ist die Verordnung zum 1. Februar in Kraft getreten. Der Regionalplan hat damit Rechtkraft erlangt. 

Für das Erreichen der der bundes- und landesweiten Zielsetzungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien besteht das Erfordernis der Bereitstellung einer hinreichenden Kulisse an Windenergiegebieten.


Erreichen der nötigen Flächenbeitragswerte

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht für Bayern einen Flächenbeitragswert bis zum 31. Dezember 2027 von 1,1 % der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 von 1,8 % der Landesfläche vor. Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) tragen die Regionalen Planungsverbände über regionsweite Steuerungskonzepte für die Errichtung von Windenergieanlagen in den Regionalplänen die Verantwortung zum Erreichen der nötigen Flächenbeitragswerte. Sofern die definierten Flächenbeitragswerte laut WindBG nicht erreicht werden, entfällt nach 2027 die Rechtsgrundlage für einschränkende Landesregelungen wie sie in Bayern derzeit vor allem auf Grundlage der in Teilbereichen gelockerten „10-H-Regelung“ bestehen. Unmittelbare Folge wäre eine generelle Privilegierung der Windkraft im Außenbereich. Darstellungen in Flächennutzungs- und Raumordnungsplänen sowie sonstige Maßnahmen der Landesplanung könnten der Errichtung von Windenergieanlagen dann nicht mehr entgegengehalten werden (§ 249 Abs. 7 BauGB).


Der Teilflächennutzungsplan Lauterhofen

Der Marktrat Lauterhofen hat zur Vorbeugung des Wildwuchses von Windrädern bereits am 04.01.2024 seinen Teilflächennutzungsplan verabschiedet. 

Dieser wurde noch im Januar durch das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. genehmigt.

Der Marktrat hat hier drei Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt und sich intensiv mit den geplanten Standorten auseinandergesetzt.

Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie"
Sachlicher Teilflächennutzungsplan und Landschaftsplan
Verfahrensvermerke


Weiterführende Links


Karte Windenergiegebiete

Weitere Infos zu den Gebieten

Auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz  können Sie sich zu den laufenden Verfahren informieren.