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Rathaus

Satzungen

Hier finden Sie wichtige Satzungen des Markt Lauterhofen.
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Gemeinde und allgemeine Verwaltung

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen des Marktes Lauterhofen
Friedhofssatzung, gültig ab 27.02.2020

2. Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Lauterhofen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen
2. Friedhofsgebühren-Änderungssatzung, gültig ab 01.01.2020

1. Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Lauterhofen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen
1. Friedhofsgebühren-Änderungssatzung, gültig ab 01.05.2015

Satzung des Marktes Lauterhofen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen
Friedhofsgebührensatzung, gültig ab 01.05.2011

Falls bei Familiengräbern bzw. Doppelgräbern über die normale Belegung (2 Grabplätze) Tieferlegungen bzw. Mehrfachbelegungen (3. und 4. Grabplatz) gewünscht sind, bitten wir die Grabnutzungsberechtigten zwecks Antragstellung und der anfallenden Kosten sich vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung des Marktes Lauterhofen, Frau März zu informieren.

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungs-Einrichtung Lauterhofen

5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe.
ab 01.04.2025

4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe.
ab 16.09.2024

3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe.
ab 01.01.2022

3. Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe
ab 19.09.2019

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe
ab 1.08.2018

2. Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung, der Pettenhofener Gruppe
ab 1.08.2018

1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe
ab 31.08.2015

1. Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung, der Pettenhofener Gruppe
ab 31.08.2015

Anlage 2

Anlage 1

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe
ab 17.08.2010

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe
ab 17.08.2010



Satzung für die öffentliche Wasserversorgungs-Einrichtung Traunfeld

3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Lauterhofen für das Gebiet der Orte Traunfeld, Dippersricht und Aglasterhof, ab 01.01.2022

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Lauterhofen für das Gebiet der Orte Traunfeld, Dippersricht und Aglasterhof
ab 01.01.2016

1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Lauterhofen für das Gebiet der Orte Traunfeld, Dippersricht und Aglasterhof
ab 31.05.2015

1. Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung des Marktes Lauterhofen für das Gebiet der Orte Traunfeld, Dippersricht und Aglasterhof
ab 31.05.2015

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Lauterhofen für das Gebiet der Orte Traunfeld, Dippersricht und Aglasterhof
ab 01.01.2013

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Lauterhofen für das Gebiet der Orte Traunfeld, Dippersricht und Aglasterhof
ab 01.01.2013

Satzung des Marktes Lauterhofen für die Erhebung der Hundesteuer
(Hundesteuersatzung - HstS)
Stand: 25.01.2008

Der Marktrat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 die
1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung des Marktes Lauterhofen
beschlossen. Durch diese Änderungssatzung wird ab 01.05.2025 die Gebühr für die Anlieferung von Bauschutt an den Wertstoffhof Lauterhofen erhöht. Die neuen Preise betragen demnach:

  • Eimer - bis etwa 0,05 m³: 4,00 €
  • Mörteltrog - mehr als 0,05 m³ bis 0,15 m³ 10,00 €
  • Anhänger - begrenzt auf 2 m² und ca. 30 cm Bordwand; mehr als 0,15 m³ bis 0,6 m³: 40,00 €
Die Gebühr muss bei Anlieferung von Bauschutt sofort bar beglichen werden. Es werden Banknoten bis 50,00 € akzeptiert. Kartenzahlung ist nicht möglich.

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung des Marktes Lauterhofen
Stand: 26.02.2021