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Leben

Verkehrs-Beschränkungen

Hier finden Sie stets aktuelle Verkehrs-Beschränkungen in der Marktgemeinde Lauterhofen:



Straße "Sportzentrum"

Vorübergehende Verkehrseinschränkungen

Verkehrseinschränkung Sportzentrum

Im Rahmen der Neugestaltung des Bereichs entlang der Straße "Sportzentrum" in Lauterhofen kommt es im geplanten Zeitraum vom 17.03.2025 - 30.06.2025 zu vorübergehenden Verkehrseinschränkungen auf diesem Teilbereich. Bitte beachten Sie auch das ab Montag, 17.03.2025 geltende "Absolute Halteverbot" auf dieser Strecke, damit die notwendige Baustelleneinrichtung möglichst reibungslos anlaufen kann. Sollte es nicht unbedingt notwendig sein, bitten wir Sie diesen Bereich vorübergehend zu umfahren, um das Verkehrsaufkommen auf das notwendigste zu reduzieren.
Diese baulichen Maßnahmen dienen einer deutlichen Aufwertung sowie Nutzung der Umgebung inkl. einer neuen Spielplatzfläche und gehen mit einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Bereich einher.
Wir bitten dahingehend um Ihr Verständnis.
Vielen Dank.

Ab 17. März 2025

Fahrbahn der St2164 bauzeitlich auf einen Fahrstreifen eingeengt

Verkehrsbeschränkung

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zuge der Staatsstraße 2164 wird ab dem 17.03.2025 die mit der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Ödhaag-Riedelhof bestehende Kreuzung um Linksabbiegespuren auf der St2164 ergänzt. Die Arbeiten werden in Abhängigkeit von der Witterung voraussichtlich 12 Wochen andauern.

Hierzu wird es notwendig, die Fahrbahn der St2164 bauzeitlich auf einen Fahrstreifen einzuengen und den Verkehr mittels Ampelsteuerung wechselseitig im Baufeld zu führen.

Der Arbeitsablauf macht es aber unumgänglich, die beiden in die St2164 einmündenden GVS-Äste für die Dauer der Bauarbeiten zu sperren. Die Umleitung dieser GVS-Verkehre von und nach Riedelhof erfolgt über die Riedelhofer Straße und für die Verkehre von und nach Ödhaag über Aicha von und zur St2164.

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach ersucht alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, sich auf die Situation einzustellen, die eintretenden – jedoch unvermeidbaren - Behinderungen bei den individuellen Fahrtplanungen zu berücksichtigen und einen entsprechenden Zeitpuffer einzuplanen.

Zur Vermeidung von Gefährdungen des Baupersonals als auch zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bauablaufes bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, der Umleitungsregelung und der Beschilderung strikt Folge zu leisten. Im Umfeld der Baumaßnahme bitten wir um eine rücksichtsvolle und besonders aufmerksame Teilnahme am Straßenverkehr.

Das Staatliche Bauamt dank vorab allen Verkehrsteilnehmern, Anliegern an den Ausweichstrecken für das, für auftretende Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen, gezeigte Verständnis.