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Wirtschaft

Der Marktgutschein Lauterhofen

Marktgutschein Lauterhofen

Wir halten zusammen und kaufen am Ort!

Ganz nach dem Motto: "Wir halten zusammen und kaufen am Ort" ist der Marktgutschein die perfekte Geschenkidee für Familien, Freunde oder Kollegen. Überzeugen Sie sich vom vielfältigen Angebot in und um Lauterhofen, verschenken Sie den Gutschein und unterstützen Sie damit unsere lokalen Unternehmen und Geschäfte.

Hier können Sie den Gutschein kaufen:

Der Marktgutschein kann in Höhe von 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro oder 25 Euro im Bürgerbüro im Rathaus gekauft werden:

Markt Lauterhofen, Marktplatz 11, 92283 Lauterhofen
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr

So lösen Sie den Marktgutschein ein:

Der Gutschein kann bei allen teilnehmenden Akzeptanzstellen im Gemeindebereich Lauterhofen eingelöst werden. Die Akzeptanzstellen sind ganz einfach über den QR-Code, welcher auf der Gutscheinrückseite gedruckt ist, per Handy abrufbar. Für alle die keinen Zugang zur Homepage haben, wird zum Gutschein immer ein Begleitschreiben mit den aktuellen Akzeptanzstellen beigelegt. Eine Barauszahlung oder Rückgabe des Gutscheins ist nicht möglich.

Viel Freude beim Schenken und Kaufen!

Dienstleister? Unternehmer?

Es ist selbstverständlich jederzeit möglich als Dienstleister, Gastronom, Unternehmen usw. am Marktgutschein teilzunehmen. Dazu füllen Sie bitte das Teilnahmeformular aus und reichen es im Rathaus oder per E-Mail an info@lauterhofen.de ein.

Häufige Fragen zum Marktgutschein

Der Gutschein ist frei übertragbar und kann damit an jede beliebige Person verschenkt werden.

Der Marktgutschein funktioniert wie Bargeld. Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen möchten, geben Sie den Gutschein beim Bezahlen an der Kasse ab. Sie können nur den gesamten Gutscheinwert einlösen. Eine Barauszahlung oder die Auszahlung des Restwertes ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass nur unversehrte Gutscheine mit gültiger, unbeschädigter und deutlich lesbarer Gutscheinnummer einlösbar sind.

Nein. Beim Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung können Sie immer nur den gesamten Wert Ihres Gutscheins einlösen. Eine Barauszahlung oder eine Auszahlung des Restwertes ist nicht möglich.

Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen, die teurer als Ihr Gutscheinwert sind, können Sie den Restbetrag selbstverständlich mit dem im Geschäft akzeptierten Zahlungsmitteln bezahlen.

Nein. Sie können immer nur den gesamten Gutscheinwert auf einmal einlösen. Eine teilweise Einlösung des Gutscheins, eine Barauszahlung oder eine Auszahlung des Restwertes ist nicht möglich.

Eine Rückgabe des Gutscheins beim Markt Lauterhofen ist nicht möglich.

Nur intakte Gutscheine mit gültiger, unbeschädigter und deutlich lesbarer Gutscheinnummer sind zur Einlösung in den teilnehmenden Akzeptanzstellen berechtigt. Die Akzeptanzstelle ist nicht verpflichtet, unleserliche oder veränderte Gutscheine anzunehmen.

Nur intakte Gutscheine mit gültiger, unbeschädigter und deutlich lesbarer Gutscheinnummer sind zur Einlösung in den teilnehmenden Akzeptanzstellen berechtigt. Die Akzeptanzstelle ist nicht verpflichtet, unleserliche oder veränderte Gutscheine anzunehmen.

Es ist selbstverständlich jederzeit möglich als Dienstleister, Gastronom, Unternehmen usw. am Marktgutschein teilzunehmen. Dazu füllen Sie bitte das Teilnahmeformular aus und reichen es im Rathaus oder per E-Mail an info@lauterhofen.de ein.

Teilnehmende Akzeptanzstellen können die eingelösten Gutscheine persönlich bei der Kasse im Rathaus Lauterhofen oder unter Angaben der Firmendaten und der Bankverbindung per Post einreichen. Die Auszahlung der Gutscheinwerte erfolgt bar oder wird entsprechend auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Mit folgendem Vordruck können Sie uns bequem Ihre
Bankverbindung mitteilen .

Als Akzeptanzstelle sind Sie verpflichtet alle intakten Gutscheine anzunehmen. Die Gutscheine müssen in einem leserlichen und unveränderten Zustand übergeben werden. Ist dies nicht der Fall können Sie als Akzeptanzstelle die Annahme ablehnen.