Leben und Wohnen
... am Quell des guten Lebens
Mikrozensus 2025
Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Mit der Teilnahme am Mikrozensus tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert.
Auch Personen der Gemeinde Lauterhofen betroffen. Sie erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.
Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 MZG zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
FFH-Artenmonitoring im Gemeindegebiet
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring).
Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
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Enkeltrick: Kein Geld überweisen!
In den vergangenen Wochen häufen sich wieder Betrugsmaschen zum Nachteil von Senioren über SMS bzw. WhatsApp. Die Täter geben sich als Tochter oder Enkel aus und täuschen einen Unglücksfall oder eine Notlage vor. Anschließend bitten die Täter um Überweisung von Bargeld. Bitte beachten Sie die Informationen der Polizei im Banner anbei und geben Sie diese Hinweise an Bekannte und Verwandte weiter.
Umwelt schonen, Kosten sparen - helfen Sie mit!
Mülltonnen nicht überfüllen
Immer wieder werden überfüllte Restmülltonnen zur Leerung bereit gestellt bei denen der Deckel weit offen steht. Das ist nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Neumarkt nicht gestattet und bleiben daher stehen.
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Interaktiver Müllabfuhrplan
Einen interaktiven Abfuhrplan können Sie sich als Kalender oder Terminliste hier erstellen und anschließend ausdrucken, speichern oder als Kalenderdatei einbinden.
