Leben
Bau-Angelegenheiten
Förderprogramm „Streuobstpakt – Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz" (PDF)
Informationen zum Antrag auf Vorbescheid (PDF)
Fristen für die Behandlung in Sitzungen:
Bauanträge oder Anfragen, beispielsweise zu Bau- und Grundstücksangelegenheiten, welche in der Marktgemeinderatssitzung oder der Sitzung des Bauausschusses behandelt werden müssen, müssen der Verwaltung spätestens neun Tage vor der jeweiligen Sitzung vorliegen. Später eingehende Anträge, Unterlagen und Anfragen können leider nicht mehr berücksichtigt werden und können erst in der darauffolgenden Sitzung behandelt werden. Bei Fragen steht die Verwaltung gerne zur Verfügung.
Errichtung von Balkonen
Bitte beachten Sie, dass bei der Errichtung, Sanierung oder Änderung von Balkonen grundsätzlich ein Bauantrag benötigt wird, da die Gestalt des Gebäudes verändert wird. Außerdem müssen die Abstandsflächen am eigenen Grundstück sowie zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mößler , Bauamt gerne zur Verfügung.