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Leben

Kommunaler Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Mit der Aufstellung des Leitfadens zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen will der Markt Lauterhofen einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten, gleichzeitig aber auch eine transparente Entscheidungsgrundlage für die Öffentlichkeit, Grundeigentümer, sons- tige eingebundene Akteure sowie die Antragsteller bzw. Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanla- gen schaffen. Durch die Anwendung einfacher und nachvollziehbarer Kriterien kann städtebaulicher Fehlentwick- lung vorgebeugt und Wildwuchs in Form zufallsgesteuerter Flächennutzung verhindert werden. Der Leitfaden zeigt potenzielle Flächen für die Installation von PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet auf, wodurch– unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit - die Belange der sauberen Energieerzeugung und des Klimaschutzes nachvollziehbar mit den Belangen der Nahrungsmittelerzeugung, des Land- schaftsbildes und des Naturschutzes zusammengeführt werden.

Hinweise

  • Der Leitfaden hat keine rechtsverbindliche Wirkung. In begründeten Einzelfällen behält sich der Marktgemeinderat vor, von den nachfolgend aufgeführten Grundsätzen abzuweichen.
  • Als Obergrenze im Gemeindegebiet werden ca. 2 % (entspricht ca. 84 ha) der landwirtschaft- lichen Flächen definiert. Die bestehenden Anlagen sind hier bereits einberechnet.
  • Als Obergrenze pro Anlage werden 10 ha festgesetzt.
  • Der Marktgemeinderat wird in seiner Bewertung einzelner Anfragen auch darauf achten, dass einzelne Gemarkungen nicht überproportional mit Photovoltaik bebaut werden.
  • Photovoltaikanlagen mit einer gleichzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung und Stromproduk- tion (Agri-Photovoltaik) werden bevorzugt.
  • Die Abstimmung der Stromleitungstrassen hat mit dem Markt Lauterhofen und den Zweck- verbänden zu erfolgen.

Kriterienkatalog