Servus und Grüß Gott
am Quell des guten Lebens
Herzlich willkommen auf der Website des Marktes Lauterhofen. Schön, dass Sie da sind. Hier erfahren Sie Aktuelles und Historisches aus unserer Gemeinde.
Aktuelles aus Lauterhofen
... aus dem Rathaus
Beeinträchtigungen aufgrund Wegeinstandsetzung
Derzeit wird am Friedhof Lauterhofen in den Abteilungen (siehe Plan) mit der Wegeinstandsetzung zwischen den Grabreihen sowie den Trittplatten gearbeitet. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen, was den direkten Zugang zu den Gräbern betrifft.
Wir bitten Sie den abgesperrten Bereich nicht zu betreten.
Für angedachte Grabbepflanzungen bitten wir die Fertigstellung der Instandsetzungsarbeiten abzuwarten, da es zu Höhenunterschieden zwischen Grab- und Zuweg kommen kann. Für eine notwendige Auffüllung der Grabstätte wird Erde zur Verfügung gestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Markt Lauterhofen, Friedhofsverwaltung
Maria Himmelfahrt bleibt Feiertag in Lauterhofen
Das Bayerische Landesamt für Statistik hat im Rahmen des Zensus 2022 festgestellt, dass im Markt Lauterhofen zum Stichtag 15.05.2022
mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung: Maria Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag im Markt Lauterhofen gemäß Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 FTG.
Vollzug der Wassergesetze
Für die Entnahme und das Zutagefördern von Grundwasser aus der Karstquelle "Hallerbrunnen" auf dem Grundstück Fl.Nr. 1105, Gemarkung Brunn soll vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eine wasserrechtliche Bewilligung nach §§ 8-10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Pettenhofener Gruppe, Marktplatz 11, 92283 Lauterhofen erteilt werden.
Einziehung des Feld- und Waldweges Nr. F100 Flnr. 9, Gemarkung Brunn
Entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 15.06.2023 ist beabsichtigt, den im Straßen- und Wegeverzeichnis des Marktes Lauterhofen als Feld- und Waldweg eingetragene Weges „Nähe Brunn“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen.
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Teileinziehung der Gemeindeverbindungsstraßen Nr. 2 und Nr. 19 der Gemarkung Lauterhofen
Entsprechend dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 13.02.2025 ist beabsichtigt, die im Straßen- und Wegeverzeichnis des Marktes Lauterhofen als Gemeindeverbindungsstraße eingetragene „Lampertistraße“ und die als Gemeindeverbindungsstraße eingetragene „GVS Nr. 19“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt teilweise einzuziehen.
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FFH-Artenmonitoring im Gemeindegebiet
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring).
Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
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Übung von Einheiten der Entsendestaaten
Vom 06.05. bis 04.06.2025 und vom 02.06.2025 bis 30.06.2025 finden u.a. auch im Bereich des Marktes Lauterhofen Manöver von Einheiten der Entsendestaaten statt.
Es handelt sich hierbei um Übungen, bei welcher Radfahrzeuge, Kettenfahrzeuge und Hubschrauber zum Einsatz kommen. In den genannten Zeiträumen kann es dadurch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Militärfahrzeugen sowie zu einer verstärkten Lärmbelästigung kommen.
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Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition u. dgl.) ausgehende Gefahr wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund liegengebliebener Gegenstände (Munition usw.) ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Entsendestaaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80636 München (für Einheiten der Bundeswehr) bzw. durch das Amt für Verteidigungslasten, Koberger Str. 62, 90408 Nürnberg (für Einheiten der Entsendestaaten).
Ankündigung Freilaufende Übung
Von Mittwoch, den 07. Mai, bis Freitag, den 16. Mai, findet die Bataillonsübung "Tapferer Schweppermann" des Logistikbataillons 472 statt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte freilaufende Übung. Das heißt, dass mehrere hundert Soldatinnen und Soldaten in der Öffentlichkeit zu sehen sein werden. Die Angehörigen des Bataillons werden zu Fuß und auf militärischen Radfahrzeugen unterwegs sein. Hierbei tragen sie militärische Ausrüstung, wie beispielsweise Waffen, bei sich.
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Es wird im Rahmen der Übung zum Einsatz von Manövermunition (Platzpatronen), Drohnen und pyrotechnischen Darstellungsmitteln kommen. Im Laufe der Übung, die auch nachts durchgeführt wird, sind insbesondere im Raum Lauterhofen, Kastl, Ursensollen, Kümmersbruck, Amberg und Freihöls mögliche Lärm- und Verkehrsbeeinträchtigungen zu erwarten. Soldatinnen und Soldaten
können der Bevölkerung im genannten Zeitraum zu jeder Tages- oder Nachtzeit begegnen.
Um die Verteidigungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sicherzustellen, übt die Bundeswehr regelmäßig auch im öffentlichen Raum. Bei einer freilaufenden Übung wird, in Absprache mit den betroffenen Gemeinden, der öffentliche Raum zum Training in einem realistischen Szenario der Landesverteidigung genutzt. Nur Streitkräfte, die ihr militärisches Handwerk beherrschen, können ihren
Verteidigungsauftrag erfüllen. Soldatinnen und Soldaten müssen Geographie und Gegebenheiten des Landes kennen, welches sie im Ernstfall verteidigen.