Servus und Grüß Gott
am Quell des guten Lebens
Herzlich willkommen auf der Website des Marktes Lauterhofen. Schön, dass Sie da sind. Hier erfahren Sie Aktuelles und Historisches aus unserer Gemeinde.
Aktuelles aus Lauterhofen
... aus dem Rathaus
Sitzung des Marktgemeinderates
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates findet am Donnerstag, den 13. Februar um 19:00 Uhr im Rathaussaal in Lauterhofen statt. Informieren Sie sich hier über die geplante
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für den Markt Lauterhofen
wird in der Zeit von Montag, 03.Februar 2025 bis Freitag 07.Februar 2025
während er allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Lauterhofen, Marktplatz 11, 92283
Lauterhofen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Zur Bekanntmachung
Aktuelles Mitteilungsblatt
Das neue Mitteilungsblatt wird derzeit verteilt.
Hier können Sie es auch online lesen:
Mitteilungsblatt als PDF
Mitteilungsblatt als Blätterkatalog
Weihnachtsmarkt: Mehr als 7.200 Euro für den guten Zweck [9]
1300 Jahre Lauterhofen - die große Veranstaltungsübersicht [18]
Aktuelles von den Lauterhofener Vereinen [25]
Vorfreude auf 125 Jahre FF Trautmannshofen [28]
Blut spenden
Die nächste Möglichkeit zur Blutspende in Lauterhofen findet am Donnerstag, 20. Februar von 16.30 bis 20.30 Uhr in der Schule Lauterhofen statt. Bitte reservieren Sie Ihren Wunschtermin unter www.blutspendedienst.com/lauterhofen
Plakat
Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
Der Marktgemeinderat Lauterhofen hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) des Marktes Lauterhofen ab dem 01.01.2025 beschlossen. Die neu erlassene Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Zur Satzung
Übung von Einheiten der Entsendestaaten
Vom 18.01.2025 bis 16.02.2025 finden u.a. auch im Bereich des Marktes Lauterhofen Manöver von Einheiten der Entsendestaaten statt. Es handelt sich hierbei um eine Übung, bei welcher Radfahrzeuge und Hubschrauber zum Einsatz kommen. In dem genannten Zeitraum kann es dadurch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Militärfahrzeugen sowie zu einer verstärkten Lärmbelästigung kommen.
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Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition u. dgl.) ausgehende Gefahr wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund liegengebliebener Gegenstände (Munition usw.) ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Entsendestaaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80636 München (für Einheiten der Bundeswehr) bzw. durch das Amt für Verteidigungslasten, Koberger Str. 62, 90408 Nürnberg (für Einheiten der Entsendestaaten).