×
1300 Jahre Lauterhofen
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 09186 93100

Schreiben Sie an info@lauterhofen.de

Im "Digitalen Amt" Behördengänge bequem online erledigen

Servus und Grüß Gott
am Quell des guten Lebens

Herzlich willkommen auf der Website des Marktes Lauterhofen. Schön, dass Sie da sind. Hier erfahren Sie Aktuelles und Historisches aus unserer Gemeinde.


Lauterhofen - am Quell des guten Lebens

Aktuelles aus Lauterhofen

Ferienprogramm

Sommerferien-Programm
... der Gemeinde. Übersicht aller Aktionen 2025 und Anmeldung.

Veranstaltungen in Lauterhofen

Veranstaltungen
Was ist los in Lauterhofen. Hier finden Sie gemeldete Veranstaltungen.

Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle aktuellen amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Lauterhofen.

... aus dem Rathaus

Nur am Freitag, 25.07.2025

Systemumstellung: keine Gewerbemeldung möglich

Aufgrund einer Systemanpassung ist leider am Freitag, 25.07.2025 keine Gewerbemeldung möglich . Darunter fallen die Gewerbeanmeldung, -änderung, sowie -abmeldung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Vom 21.07. bis voraussichtlich 14.08.2025

Vollsperrung Teilbereich "B299"

Das Staatliche Bauamt Regensburg führt auf der B299 zwischen Lauterhofen und Richtung Kastl eine Fahrbahnerneuerung durch. Die B299 bzw. ein Teil der St2236 müssen daher im gekennzeichneten Bereich ab dem 21.07. bis voraussichtlich 14.08.2025 voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird eingerichtet. Die Zufahrt nach Lauterhofen von der B299 ist nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen, etwas mehr Fahrzeit für die Umleitungsrouten einzuplanen.
Mehr Details

Bekanntmachung

Rathaus ganztags geschlossen

Aufgrund einer Schulung ist das Rathaus am Donnerstag, 17. Juli 2025, ganztägig geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Bekanntmachung

Integrationssprechstunde

Die Integrationssprechstunde findet an folgenden Terminen in der Alten Mälze, Marktplatz 18, 92283 Lauterhofen statt: Jeweils am Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15:00 Uhr
03.09.2025 | 01.10.2025 | 05.11.2025 | 03.12.2025
An alle Interessierten ergeht hierzu herzliche Einladung. Zur Bekanntmachung

Information

FFH-Artenmonitoring im Gemeindegebiet

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring).
Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Mehr Details

Manöveranmeldung

Übung von Einheiten der Entsendestaaten

Vom 01.08.2025 – 29.08.2025 und vom 21.08.2025 – 21.09.2025 und vom 06.10.2025 – 11.11.2025 (mit Drohnen) finden u.a. auch im Bereich des Marktes Lauterhofen Manöver von Einheiten der Entsendestaaten statt.
Es handelt sich hierbei um Übungen, bei welcher Radfahrzeuge, Kettenfahrzeuge und Hubschrauber zum Einsatz kommen. In den genannten Zeiträumen kann es dadurch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Militärfahrzeugen sowie zu einer verstärkten Lärmbelästigung kommen.

weiterlesen ...

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition u. dgl.) ausgehende Gefahr wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund liegengebliebener Gegenstände (Munition usw.) ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Entsendestaaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80636 München (für Einheiten der Bundeswehr) bzw. durch das Amt für Verteidigungslasten, Koberger Str. 62, 90408 Nürnberg (für Einheiten der Entsendestaaten).