Servus und Grüß Gott
am Quell des guten Lebens
Herzlich willkommen auf der Website des Marktes Lauterhofen. Schön, dass Sie da sind. Hier erfahren Sie Aktuelles und Historisches aus unserer Gemeinde.
Aktuelles aus Lauterhofen
... aus dem Rathaus
Wasserrecht - Einleiten von Mischwasser verschiedene Gewässer
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. hat auf Antrag des Marktes Lauterhofen mit Bescheid vom 18. Dezember 2024, Az.: 42-641/1.1-09-2023-029-Gs,
eine gehobene Erlaubnis in o.g. Verfahren nach § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt. Eine Ausfertigung dieses Wasserrechtsbescheides ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen beim Markt Lauterhofen vom 14.01.2025 bis einschließlich im Rathaus Zimmer Nr. 411
während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Zur Bekanntmachung
Wasserrecht - Kläranlage
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. hat auf Antrag des Marktes Lauterhofen mit Bescheid vom 18. Dezember 2024, Az.: 42-632/1.1-09 Gs,
eine gehobene Erlaubnis in o.g. Verfahren nach § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt. Eine Ausfertigung dieses Wasserrechtsbescheides ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen beim Markt Lauterhofen vom 14.01.2025 bis einschließlich im Rathaus Zimmer Nr. 11
während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Zur Bekanntmachung
Friedhofswärter (m/w/d)
Der Markt Lauterhofen mit etwa 3.900 Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Friedhofswärter (m/w/d) für den Friedhof Trautmannshofen
auf geringfügiger Basis. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen erbeten bis spätestens 24. Januar 2025.
Alle Details
Mittagsbetreuung / Hausaufgabenbetreuung
Der Markt Lauterhofen mit etwa 3.900 Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Mitarbeiter (m/w/d) für die Mittagsbetreuung / Hausaufgabenbetreuung
in der Grundschule und Mittelschule Lauterhofen in Teilzeit. Ihre Aufgabenschwerpunkte sind die Betreuung der Schulkinder zwischen 11.30 Uhr und 16.00 Uhr sowie Hausaufgabenbetreuung. Bewerbungen erbeten bis spätestens 24. Januar 2025.
Alle Details
Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
Der Marktgemeinderat Lauterhofen hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) des Marktes Lauterhofen ab dem 01.01.2025 beschlossen. Die neu erlassene Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Zur Satzung
Blut spenden in Lauterhofen
Die nächsten Termine sind wie folgt, jeweils donnerstags von 16.30 Uhr bis 20.30 Uhr in der Schule Lauterhofen:
20.02.2025 | 08.05.2025 | 25.09.2025 | 11.12.2025
Alle Spender benötigen ihren Blutspendeausweis sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) im Original.
Für Erstspender genügt ein amtlicher Lichtbildausweis.
Übung von Einheiten der Entsendestaaten
Vom 02.01.2025 bis 31.01.2025 und vom 18.01.2025 bis 16.02.2025 findet u.a. auch im Bereich des Marktes Lauterhofen Manöver
von Einheiten der Entsendestaaten statt.
Es handelt sich hierbei um eine Übung, bei welcher Radfahrzeuge und Hubschrauber zum Einsatz kommen.
In dem genannten Zeitraum kann es dadurch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Militärfahrzeugen sowie zu einer verstärkten Lärmbelästigung kommen.
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Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition u. dgl.) ausgehende Gefahr wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund liegengebliebener Gegenstände (Munition usw.) ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Entsendestaaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80636 München (für Einheiten der Bundeswehr) bzw. durch das Amt für Verteidigungslasten, Koberger Str. 62, 90408 Nürnberg (für Einheiten der Entsendestaaten).