Servus und Grüß Gott
am Quell des guten Lebens
Herzlich willkommen auf der Website des Marktes Lauterhofen. Schön, dass Sie da sind. Hier erfahren Sie Aktuelles und Historisches aus unserer Gemeinde.
Aktuelles aus Lauterhofen
... aus dem Rathaus
Rathaus ganztags geschlossen
Aufgrund einer Schulung ist das Rathaus am Donnerstag, 17. Juli 2025, ganztägig geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Satzung der Aufhebung des Bebauungsplanes „Hummelbühl-Meilergstell 1. Änderung
Bekanntmachung der Satzung der Aufhebung des Bebauungsplanes „Hummelbühl-Meilergstell 1. Änderung“ vom 05.06.2025.
Aktuelles Mitteilungsblatt
Hier können Sie das aktuelle Mitteilungsblatt auch als PDF online lesen:
Mitteilungsblatt als PDF
Themen u.a.:
"Lauter Kunst": Ein kreativer Rundgang [12]
50 Jahre MFL: Ausstellung und mehr [3+33]
Neu in Lauterhofen: Ein 9-Sitzer für alle [7]
Vorfreude auf das Sommerferienprogramm [16]
FFH-Artenmonitoring im Gemeindegebiet
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring).
Im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
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Übung von Einheiten der Entsendestaaten
Vom 01.08.2025 – 29.08.2025 und vom 21.08.2025 – 21.09.2025 und vom 06.10.2025 – 11.11.2025 (mit Drohnen) finden u.a. auch im Bereich des Marktes Lauterhofen Manöver von Einheiten der Entsendestaaten statt.
Es handelt sich hierbei um Übungen, bei welcher Radfahrzeuge, Kettenfahrzeuge und Hubschrauber zum Einsatz kommen. In den genannten Zeiträumen kann es dadurch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Militärfahrzeugen sowie zu einer verstärkten Lärmbelästigung kommen.
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Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition u. dgl.) ausgehende Gefahr wird ausdrücklich warnend hingewiesen. Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund liegengebliebener Gegenstände (Munition usw.) ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr bzw. Einheiten der Entsendestaaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128, 80636 München (für Einheiten der Bundeswehr) bzw. durch das Amt für Verteidigungslasten, Koberger Str. 62, 90408 Nürnberg (für Einheiten der Entsendestaaten).